Vorratsende?
Die SPD will eine Neugestaltung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils vom 19.3.2008 erreichen, wenn es nach dem Willen des Landesverbands Berlin geht.
Für den kommenden Parteitag wird den Delegierten zur Vorratsdatenspeicherung folgendes zum Beschluss vorgelegt:
“Folgende Prämissen sind unbedingt zu beachten:
1. Stärkung des bürgerlichen Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
2. Daten zu Dauer, Standort, noch zur Person oder sonstigen Sachverhalten dürfen bei den Mobilfunkanbietern nicht
gespeichert werden, es sei denn zur Rechnungslegung.
3. Eine Weitergabe von Daten an staatliche Institutionen oder an Dritte ist gesetzlich zu verbieten.
4. Deutschland muss die geplante staatliche Registrierung aller Flugreisen mit der die nächste verfassungswidrige
Vorratsdatenspeicherung droht, sofort stoppen, ebenso wie das Vorhaben zum millionenfachen Bruch des
Postgeheimnisses durch Erfassung und Auswertung von Brief und Paketsendungen.
…
6. Die EU-Richtlinie 2006/24/EG ist abzuschaffen.”
Das wäre eine vollständige Abkehr vom Überwachungswahn und ständigem Verfassungsbruch. Die SPD Führungsriege hat die Überwachungspolitik bisher mitgetragen und vorangetrieben, die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung ist im EU-Parlament auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten verabschiedet worden. Die bevorstehende Neuausrichtung der SPD in diesem Punkt macht Hoffnung, auf die Debatte über diesen Punkt kann man gespannt sein.