Keine Vorratsdatenspeicherung in Schweden

Schweden hat die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten nicht umgesetzt und wurde dafür vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Geklagt hat die EU-Kommission. Sie wacht über die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren im Netz.

Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der Gerichtshof ab.
Die schwedische Regierung ist durch den Erfolg der “Piratenpareit” aufgeschreckt und wird auch deshalb die Richtlinie nicht so bald in nationale Regelungen umsetzen
Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask erklärte laut einem Bericht der “taz”, dass sie trotz des Urteils keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen werde. Die Regierung habe ihre Meinungsbildung nicht abgeschlossen, ob die Richtlinie die Privatsphäre einzelner Bürger verletze und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundrechte und die europäische Menschenrechtskonvention darstelle. Zuvor hatte bereits die designierte schwedische Innenkommissarin, Cecilia Malmström, angekündigt, dass sie die Vereinbarkeit der Direktive mit dem übrigen Gemeinschaftsrecht prüfen wolle.

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